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   BFH, 31.05.1999 - VIII B 21/99   

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https://dejure.org/1999,11418
BFH, 31.05.1999 - VIII B 21/99 (https://dejure.org/1999,11418)
BFH, Entscheidung vom 31.05.1999 - VIII B 21/99 (https://dejure.org/1999,11418)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 1999 - VIII B 21/99 (https://dejure.org/1999,11418)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Finanzplandarlehen - Gesellschafter - Wesentliche Beteiligung - Nachträgliche Anschaffungskosten - Gewinnermittlung - Forderungsverzicht - Einlage eines Gesellschafters

  • Judicialis

    EStG § 17; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Finanzplandarlehen; nachträgliche AK

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Auszug aus BFH, 31.05.1999 - VIII B 21/99
    Der Beschluß des Großen Senats zum Forderungsverzicht als Einlage eines Gesellschafters (Beschluß vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307) berührt deshalb nicht die Bewertung des Forderungsausfalls bei der Gewinnermittlung nach § 17 EStG.
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96

    Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 31.05.1999 - VIII B 21/99
    An dieser Rechtsauffassung hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 10. November 1998 VIII R 6/96 (BFHE 187, 480) festgehalten.
  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94

    Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus BFH, 31.05.1999 - VIII B 21/99
    Der erkennende Senat hat bereits mit seinem Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/94 (BFHE 184, 374) entschieden, daß sich bei Ausfall eines Finanzplandarlehens die Anschaffungskosten der Beteiligung um den Nennwert des Darlehens erhöhen.
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